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Markenevents und … die GEMA
Geschrieben am 30. Juli 2009 Keine KommentareAlles ist prima gelaufen, das von der Marke veranstaltete kostenlose Konzert mit der Top Band hat eingeschlagen wie eine Bombe, das Budget wurde eingehalten. Doch plötzlich flattert einige Zeit später eine Rechnung der GEMA ins Haus. Aber es wurde doch gar kein Geld eingenommen und die Band hat nur eigene Songs gespielt?! Gleichgültig. Die GEMA kassiert (fast) immer. Infos dazu, wer eigentlich diese GEMA ist, was ihr Zweck ist und bei welchen Marken-Aktionen mit ihr zu rechnen ist, gibt’s nach dem Klick.
„Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist eine Verwertungsgesellschaft, die in Deutschland (Hauptsitz Berlin und München) die Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von denjenigen Komponisten, Textdichtern und Verlegern von Musikwerken vertritt, die in ihr Mitglied sind“ fasst Wikipedia zusammen. Die GEMA tritt also per Definition dafür ein, dass nicht nur die Verwerter (z.B. Labels) Geld mit der Vermarktung von Musik verdienen, sondern auch Urheber und die Verlage. Ob sie das tatsächlich tut und in welcher Qualität ist Gegenstand regelmäßiger kontroverser Diskussionen, die allerdings den Rahmen dieses Artikels deutlich sprengen würden…
Fakt ist, es gibt die GEMA und sie meldet sich immer dann, wenn in irgendeiner Form Musik verwendet wird. Zur Verdeutlichung eine kleine Übersicht von Verwendungssituationen in der Konzernkommunikation, bei denen GEMA Gebühren anfallen können:
- Warteschleifenmusik in Telefonanlagen
- Musikuntermalung von Telefonansagen, Webseiten, Präsentationen, Imagefilmen
- Hintergrundbeschallung von Veranstaltungen und Verkaufsräumen, auch Einzelhandel
- Events und Partys mit DJ
- Konzerte der sogenannten U-Musik, auch wenn der Act ausschliesslich eigenes Material spielt
- Konzerte der sogenannten E-Musik (hier ggf. auch, wenn die Komponisten lange tot sind)
- Theater-, Varieté- und Kabarett-Veranstaltungen mit Musikeinsatz
Vorsichtshalber also immer, wenn irgendwas klingt.
Dabei gilt grundsätzlich die „GEMA-Vermutung“, was nichts anderes bedeutet als das zunächst einmal davon ausgegangen wird, dass die verwendete Musik GEMA pflichtig ist – eine Umkehrung der Beweislast. Wurde Musik eingesetzt, die aktuell oder irgendwann mal in den Charts auftauchte, kann man getrost davon ausgehen, dass eine GEMA Pflicht vorliegt. Mit anderen Worten: bei Konzerten mit bekannten Bands, praktisch jeder Form von Markenpartys mit populärem DJ-Set etc. wird man um die GEMA nicht herumkommen. Wohlgemerkt: die GEMA Gebühren werden zusätzlich zu dem Kaufpreis einer Musikdatei oder dem Künstlerhonorar und den Produktionskosten erhoben.
Der Verwender/Veranstalter muss die Musik bei der GEMA anmelden (das macht nicht automatisch die Bookingagentur). Die Gebühren werden je nach Verwendungszweck nach verschiedenen Tarifen erhoben. Hieraus ergibt sich ein z.T. recht unübersichtlicher Tarifdschungel, der sich auch dem informierten Benutzer nicht immer sofort erschliesst. Ein Beispiel:
Wir veranstalten ein Konzert mit einer bekannten Band. Rechnet man nun nach dem Tarif U-VK (Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern) oder U-K (Konzerte mit Unterhaltungsmusik) ab? Der Unterschied liegt im Detail und kann zu erheblich unterschiedlichen Summen führen. Während U-VK nach Quadratmetern und Eintrittspreis abgerechnet wird, wird U-K nach Personen und einem prozentualen Anteil der Einnahmen abgerechnet, zu denen allerdings aktuell auch Sponsoring Einnahmen gezählt werden. Vollends unübersichtlich wird das System durch eine Fülle an Sonderregeln und Ausnahmen, um den Bedürfnissen von Kleinveranstaltern, Benefizveranstaltungen, Pädagogischen Einrichtungen bis hin zu Balletschulen Rechnung zu tragen. So kann der Posten GEMA Gebühren in einer von einer Marke eingerichteten Musikschule durchaus Budgetrelevant sein, denn bei konstanter Verwendung berechnen sich die Gebühren nach Laufzeit.
Ja, das ist kompliziert. Und ja, das macht besser jemand, der sich damit auskennt. Denn bei versehentlich zu gering berechneten Gebühren versteht die GEMA keinen Spaß.
Jetzt gibt es eine Menge Situationen, in denen Musik zwar für die Atmosphäre wichtig ist, es allerdings eher zweitrangig ist, welche Stücke genau verwendet werden, z.B. Imagefilme, Hintergrundbeschallung für Verkaufsräume und ähnliche. Hier macht es wenig Sinn, konstante Gebühren zu zahlen, es wäre sinnvoller, einmal eine Musikdatei zu kaufen. Hierfür halten Aggregatoren wie z.B. die Ingelheimer Proud Music Kataloge mit GEMA freier Musik vor, also von Autoren stammen, die nicht Mitglied der GEMA sind. Dort kann man geordnet nach Genre, Stimmung und Verwendungszweck ganze Stücke oder auch nur Teile oder Loops kaufen, die dann keiner weiteren Gebührenpflicht mehr unterliegen. Aber bitte die Belege aufheben. Die GEMA Vermutung gilt bis zum Beweis des Gegenteils auch hier…
In einem früheren Beitrag dieser Reihe haben wir uns bereits mit der Fotofalle beschäftigt.
Allgemein, Marketing, Musik Content, Hintergrundwissen, konzert, Marken, Marketing, Marketing Know How, MusikEinen Kommentar schreiben
