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  • Markenevents und die Rechtefrage I: Markenkonzerte – wer kann eigentlich was freigeben?

    Geschrieben am 11. September 2009 Peter Keine Kommentare

    Wir planen einen Event für eine Marke und wollen einen namhaften Live Act, am besten etwas gerade aktuelles. Schnell einigt sich das Team darauf, die derzeit gehypte aber noch nicht unbezahlbare Band X zu buchen, laut Tourdaten ist die Band zu dem Wunschzeitpunkt verfügbar. Man will in der Kommunikation einerseits auf der Welle des Interesses für das aktuelle Album mitschwimmen, andererseits mit der eigenen Kommunikation Band X einen effektiven Mehrwert bieten, indem man das Album mit promoted und damit durch eine Win-Win Situation Band X den Markengig schmackhaft macht. Vernünftigerweise beauftragt man eine fachkundige Agentur mit Booking und Durchführung, denn es ist selbst den Beteiligten nicht immer klar, bei wem man sich welche Freigabe zu holen hat. Je nach Vertrag sind das der Künstler (in der Regel vertreten durch sein Management), das Label und mitunter auch der Fotograf der Bandfotos. Die einzige Partei, die klar kalkulierbar ist in diesem Spiel, ist die GEMA, denn die muss man immer zahlen. Alles andere klärt sich nach dem klick.

    Eigentlich ist es doch ganz einfach. Wenn man einfach ein Konzert buchen will, wendet man sich an das Management und macht einen Vertrag. Eigentlich. In letzter Zeit neigen einige Labels dazu, mit den Künstlern sogenannte 360 Grad Verträge zu schliessen, die sie auch an den Einnahmen von Konzerten und Merchandise beteiligen. Damit hat man dann das Label auch mit am Tisch sitzen. Es kann sogar sein, dass man für die Verwendung der Fotos noch den Fotografen fragen (und in sehr seltenen Fällen sogar bezahlen) muss – wenn dieser zum Beispiel die Fotos nur für das Album freigegeben hat, oder die Verwendung im Zusammenhang mit Markengigs ausgeschlossen ist und ausschliesslich für Album-PR freigegeben ist. Mit Fotografen haben wir noch nie Probleme erlebt, allerdings sind die Probleme vorprogrammiert, wenn man die Freigabe nicht vorher einholt. Aber Fotografen sind in der Regel kooperativ, insbesondere, wenn sie ihren Credit bekommen. Probleme macht mitunter das Binnenverhältnis von Management und Label, denn die beiden vertreten mit nichten immer die gleichen Interessen. Da kann es schnell passieren, dass der eine ja und der andere nein sagt. Die wichtigste Regel lautet daher:

    Vorher überlegen, was in der Kommunikation verwendet werden soll.

    Binsenweisheit? Von wegen! Beispiele:

    Man hat einen Künstler über das Management kontaktiert. Das freut sich, einen Gig ausserhalb der relativ gering bezahlten Promotour zu bekommen und stimmt dem Markengig gerne zu. Mitunter versuchen die Managements das allerdings an den Labels vorbei zu machen und “vergessen” dabei schon mal, was für einen Vertrag beide miteinander haben. Alles läuft erstmal gut, bis die PR Abteilung der Marke auf den guten Gedanken kommt, kurzfristig über den Hauseigenen Unternehmensblog noch ein paar Alben und Band-Merchandise zu verlosen. Die Alben muss man sich jedoch vom Label besorgen und das weiss von nichts und sieht erstmal sowieso keinen Grund, umsonst Alben zu verschenken. Was ist das eigentlich für ein Auftritt und wieso wissen wir nichts davon? Die Band hat doch einen 360… ohoh… schon hängt man mitten im Schlamassel – ok, das ist wirklich worst case, passiert allerdings tatsächlich. Man bekommt so eine Kuh oft noch vom Eis, allerdings ist das Stress, den niemand braucht. Also: vorher eine Liste machen, welche Bilder verwendet werden sollen, ob Alben/Merchandise der Band für PR Zwecke verwendet werden kann, ob das Album Artwork auf den Plakaten verwendet werden kann/soll/muss. Geht man eine solche Liste mit dem Management durch, fällt schnell auf, was man woher bekommt und wer dafür die Rechte hat.

    Bleiben wir noch kurz beim Thema 360 Grad Vertrag. Für den Markengig wurde eine Band angesprochen, die bekanntermassen einen solchen Vertrag hat. Daher ist man direkt auf das Label zugegangen und hat alles mit denen verhandelt. Unter anderem ein Gewinnspiel über die Webseite der Marke, bei dem die Fans Fragen zur Band beantworten und dafür etwas gewinnen können. Eine runde Sache findet das Marketing. Nur war dem Label leider nicht bekannt, dass die Band grundsätzlich keine Kooperationen mit Spirituosenmarken eingeht, da der Bassist und Sänger noch nicht volljährig sind und bei unserer Marke handelt es sich leider um einen Whiskey… outch, das wars leider mit unserem schönen Projekt, die Suche nach einem Act geht von vorne los und die Zeit wird knapp.

    Ein ebenfalls beliebter Fehler: man macht einen Deal mit dem Label, das die Band per Vertrag verpflichtet hat, in Deutschland Showcases zu spielen. Das Label freut sich, dass die Marke den Gig bezahlt und die Band muss sich dem Vertrag beugen, obwohl sie eigentlich keine Lust auf eine Markenveranstaltung haben. Jetzt gefällt dem Markenverantwortlichen allerdings das Bandfoto viel besser als das vom Label zur Verfügung gestellte Abum-Artwork und die gesamte Kommunikationskampagne wird um das Bandfoto herum designt. Niemand denkt sich etwas dabei, da die Fotos ja der Pressemappe beiliegen. Als alles fertig ist, kommt leider heraus, dass das Label nur die Rechte am Album Artwork haben, das Bandfoto aber nur für reine PR Zwecke verwendet werden darf. Da die Band eh keine sonderlich große Lust auf den Gig hat, kann sie die Kommunikationskampagne damit ablehnen und schon hat man wieder Mehrarbeit. Wenn die Plakate schon hängen und die Band das erst am Tag des Konzertes sieht, hat man evtl. sogar juristischen Ärger bis hin zu einer Band, die sich weigert, den Gig zu spielen, da das Label den Vertrag gebrochen habe – und damit kommen die dann je nach Vertragsbedingungen auch noch durch.

    Zusammenfassend: Je nachdem ob in der Kommunikation Bilder des Acts, das Album-Artwork, Merchandising, ggf. Video Material der Band oder Audio- oder Video Statements der Band verwendet werden sollen, sind unter Umständen verschiedene Parteien um Freigabe zu fragen, eine allgemeine Regel gibt es nicht.

    Letztlich ist das noch der einfache Fall. Wirklich interessant wird es, wenn man den Markengig z.B. im eigenen Portal streamen will, per Radio oder TV übertragen oder gar Mitschnitte umsonst oder gegen Bezahlung den eigenen Kunden zur Verfügung stellen will. Dies werden wir in den weiteren Teilen dieses Artikels in den kommenden Wochen thematisieren.

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